Steuerkanzlei Anja Gelbrich
In Sachen Steuern gut beraten
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit Kompetenz und Verantwortung
Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist.
Bei uns steht der Mensch und Lösung seiner steuerlichen Herausforderungen im Mittelpunkt.
Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele und Visionen mit unserer Fachkompetenz und langjähriger Berufserfahrung.
Zielgerichtet erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die optimale und individuelle Lösung für Ihre steuerliche Situation.
Wir beraten Sie kompetent, zuverlässig und mit Freude!
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler
Leistungen im Überblick
Und was dürfen wir für Sie tun?
Nutzen Sie unser Rund-um-Paket oder nehmen Sie einzelne Leistungen aus unserem Portfolio in Anspruch. Wir unterstützen Sie persönlich und nutzen dabei moderne digitale Arbeitsmethoden.
Unternehmer
Fokussieren Sie sich auf Ihr Business –
Steuern & Buchhaltung übernehmen wir.
Unser Portfolio für gewerbliche und freiberufliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
- steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Gestaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, inclusive der Erstellung aller elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
- Bearbeitung der laufenden Buchhaltung mittels moderner Stotax-Buchhaltungssoftware inclusive Besprechung der Auswertungen
- Ermittlung der Steuerzahllast und Liquiditätsplanung
- Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahme-Überschuss-Rechnung) sowie der betrieblichen Steuererklärungen ans Finanzamt
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Begleitung und Coaching im Digitalisierungsprozess mittels Stotax-Software
Existenzgründer
Profitieren Sie von einer steuerlichen Begleitung beim Start in Ihre Selbständigkeit. Wir helfen Ihnen steuerliche Klippen von Beginn an zu erkennen und erfolgreich zu umschiffen.
- Prüfung des Unternehmenskonzeptes auf Tragfähigkeit
- Beratung bei der optimalen Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
- Unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln
- Elektronische Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt
- Support im Gründungsprozess bei allen aktuellen Herausforderungen im Bereich digitaler Buchhaltung, Rechnungslegung, Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung, Interpretation der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Wir bieten mittels STOTAX-SELECT ein Digitalisierungspaket für unsere Mandanten (beinhaltet Rechnungs- und Auftragssoftware, Banking Software von STOTAX, digitales durchsuchbares Belegarchiv als Cloudlösung, Schnittstellen zum Steuerberater)
- Medienfreie Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines sicheren geschützten Bereiches zwischen Mandanten und Steuerberater
Privatpersonen und Grundstücksgemeinschaften
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften
- Erstellen die Feststellungserklärung für Grundstücksgemeinschaften
- Prüfen der Einkommensteuer- bzw. Feststellungsbescheid
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Unterstützung bei digitaler Belegeinreichung
- Lohnsteuerermäßigungsantragstellung für Arbeitnehmer
- Prüfung der optimalen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
- Prüfung der Steuererklärungspflicht für Rentner und Arbeitnehmer
- Als Inhaber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes beraten wir Sie und fertigen Ihre Steuererklärungen für das Finanzamt an.
Sonstige Leistungen:
- wir beraten Sie steuerlich bei Ihren erbschaft- und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten
- Erstellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung
- Ermittlung der Bedarfswerte des Grundbesitzes für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
Anja Gelbrich
- Steuerberaterin
- geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Steuerfachangestellte
Persönliche & individuelle Beratung
In meiner Kanzlei in Lugau betreue ich Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler*innen individuell und fundiert mit meiner Sachkenntnis und jahrelanger Berufserfahrung.
Mithilfe moderner Buchhaltungstechnik und in Kenntnis neuester steuerlicher Regelungen begleite ich Sie verlässlich, um den weitreichenden Anforderungen durch das Finanzamt gerecht zu werden.
Besonders wichtig ist mir eine persönliche und nachhaltige Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Dabei stehen Datenschutz, Diskretion und Vertrauen bei der Erarbeitung individueller und für Sie optimale Lösungen im Vordergrund.
Fragen Sie gerne bei mir an. Ich freue mich auf Sie.
Ich bin Mitglied der Steuerberaterkammer Sachsen, im Steuerberaterverband und Partner von STOTAX, der digitalen Komplettlösung für Steuerberater und Mandanten.
Aktuelle Neuigkeiten aus der Steuerwelt
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die News werden ständig aktualisiert.
Gutschrift als Rechnung
Der Begriff Gutschrift wird unterschiedlich verwendet, und zwar dann, wenn
der Rechnungsaussteller den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise wieder gutschreibt; die Gutschrift ist dann als Korrektur der ursprünglichen Rechnung anzusehen,
nicht
Berufstypische Tätigkeit eines Rechtsanwalts
Nicht jede mit dem Berufsrecht eines Rechtsanwalts vereinbarte Tätigkeit ist als freiberufliche Tätigkeit zu beurteilen. Für die Auslegung des Begriffs der freiberuflichen Tätigkeit kommt es nicht allein darauf an, ob eine
GmbH-Gesellschafter als geringfügig Beschäftigter
Die Lohnsteuer kann gemäß § 40a Abs. 2 EStG nur dann pauschal mit 2% berechnet werden, wenn es sich sozialversicherungsrechtlich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Das heißt, dass die Pauschalierung der
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 mit Wirkung ab 1.1.2023 neu geregelt. Allerdings gelten die Begriffe des
Verpflegungspauschale: geplante Erhöhung ab 2024 auf 30 €
Wird ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit) kann er seine Mehraufwendungen für Verpflegung nur in Höhe der gesetzlich
Privatschulbesuch: Keine außergewöhnliche Belastung
Die Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines Kindes sind keine außergewöhnliche Belastung.
Praxis-Beispiel:
Die Steuerpflichtigen machten in ihrer Steuererklärung 2018 u.a. 37.713 € für ihr Kind als
Buchführungspflicht: Neue Grenzwerte
Wer nach Handelsrecht verpflichtet ist zu bilanzieren, ist automatisch auch nach Steuerrecht verpflichtet zu bilanzieren (§ 5 EStG). Im Übrigen ergeben sich die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für steuerliche Zwecke aus
Betriebsveranstaltungen: Erhöhung des Freibetrags
Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt regelmäßig im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Ob die Zuwendungen als Arbeitslohn zu erfassen sind, hängt
Freigrenze bei Spekulationsgeschäften
Veräußerungsgeschäfte bei Wirtschaftsgütern, die keine Grundstücke und Rechte sind, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht) können der Besteuerung











