Steuerkanzlei Anja Gelbrich
In Sachen Steuern gut beraten
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit Kompetenz und Verantwortung
Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist.
Bei uns steht der Mensch und Lösung seiner steuerlichen Herausforderungen im Mittelpunkt.
Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele und Visionen mit unserer Fachkompetenz und langjähriger Berufserfahrung.
Zielgerichtet erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die optimale und individuelle Lösung für Ihre steuerliche Situation.
Wir beraten Sie kompetent, zuverlässig und mit Freude!
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler
Leistungen im Überblick
Und was dürfen wir für Sie tun?
Nutzen Sie unser Rund-um-Paket oder nehmen Sie einzelne Leistungen aus unserem Portfolio in Anspruch. Wir unterstützen Sie persönlich und nutzen dabei moderne digitale Arbeitsmethoden.
Unternehmer
Fokussieren Sie sich auf Ihr Business –
Steuern & Buchhaltung übernehmen wir.
Unser Portfolio für gewerbliche und freiberufliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
- steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Gestaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, inclusive der Erstellung aller elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
- Bearbeitung der laufenden Buchhaltung mittels moderner Stotax-Buchhaltungssoftware inclusive Besprechung der Auswertungen
- Ermittlung der Steuerzahllast und Liquiditätsplanung
- Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahme-Überschuss-Rechnung) sowie der betrieblichen Steuererklärungen ans Finanzamt
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Begleitung und Coaching im Digitalisierungsprozess mittels Stotax-Software
Existenzgründer
Profitieren Sie von einer steuerlichen Begleitung beim Start in Ihre Selbständigkeit. Wir helfen Ihnen steuerliche Klippen von Beginn an zu erkennen und erfolgreich zu umschiffen.
- Prüfung des Unternehmenskonzeptes auf Tragfähigkeit
- Beratung bei der optimalen Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
- Unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln
- Elektronische Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt
- Support im Gründungsprozess bei allen aktuellen Herausforderungen im Bereich digitaler Buchhaltung, Rechnungslegung, Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung, Interpretation der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Wir bieten mittels STOTAX-SELECT ein Digitalisierungspaket für unsere Mandanten (beinhaltet Rechnungs- und Auftragssoftware, Banking Software von STOTAX, digitales durchsuchbares Belegarchiv als Cloudlösung, Schnittstellen zum Steuerberater)
- Medienfreie Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines sicheren geschützten Bereiches zwischen Mandanten und Steuerberater
Privatpersonen und Grundstücksgemeinschaften
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften
- Erstellen die Feststellungserklärung für Grundstücksgemeinschaften
- Prüfen der Einkommensteuer- bzw. Feststellungsbescheid
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Unterstützung bei digitaler Belegeinreichung
- Lohnsteuerermäßigungsantragstellung für Arbeitnehmer
- Prüfung der optimalen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
- Prüfung der Steuererklärungspflicht für Rentner und Arbeitnehmer
- Als Inhaber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes beraten wir Sie und fertigen Ihre Steuererklärungen für das Finanzamt an.
Sonstige Leistungen:
- wir beraten Sie steuerlich bei Ihren erbschaft- und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten
- Erstellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung
- Ermittlung der Bedarfswerte des Grundbesitzes für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
Anja Gelbrich
- Steuerberaterin
- geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Steuerfachangestellte
Persönliche & individuelle Beratung
In meiner Kanzlei in Lugau betreue ich Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler*innen individuell und fundiert mit meiner Sachkenntnis und jahrelanger Berufserfahrung.
Mithilfe moderner Buchhaltungstechnik und in Kenntnis neuester steuerlicher Regelungen begleite ich Sie verlässlich, um den weitreichenden Anforderungen durch das Finanzamt gerecht zu werden.
Besonders wichtig ist mir eine persönliche und nachhaltige Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Dabei stehen Datenschutz, Diskretion und Vertrauen bei der Erarbeitung individueller und für Sie optimale Lösungen im Vordergrund.
Fragen Sie gerne bei mir an. Ich freue mich auf Sie.
Ich bin Mitglied der Steuerberaterkammer Sachsen, im Steuerberaterverband und Partner von STOTAX, der digitalen Komplettlösung für Steuerberater und Mandanten.
Aktuelle Neuigkeiten aus der Steuerwelt
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die News werden ständig aktualisiert.
Bewirtungskosten: betrieblicher Anlass
Bewirtungskosten können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass für die Bewirtung vorliegt und die Aufwendungen als angemessen anzusehen sind. Bei einer Bewirtung muss regelmäßig eine
Kombination von Urlaub mit Geschäftsreise
Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden:
Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise auf Anordnung seines Arbeitgebers, der auch die Kosten der Geschäftsreise übernimmt.
Der
Steuertermine Oktober 2024
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat September 2024:
Art der Abgabe
Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
monatliche
Medikamente ohne Rezept: keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die der Steuerpflichtigen zwangsläufig aufwendungen muss, kann er als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierbei hat der Steuerpflichtige den Nachweis zu erbringen, dass ihm Aufwendungen z. B. im Krankheitsfall
Handwerkerleistung: Vorsicht bei freiwilliger Vorauszahlung
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige vor Inanspruchnahme der Handwerkerleistungen eine freiwillige Vorauszahlung leistet.
Praxis-Beispiel:
Die Kläger erhielten mit
Photovoltaikanlage: Umfang der Steuerbefreiung
Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) sind seit dem 1.1.2023 steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Begünstigt sind Anlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Korrektur
Wird über ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft abgerechnet, muss in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäfts vorliegt und der letzte Abnehmer die Umsatzsteuer
Umsatzsteuer: Lieferung von Strom an Mieter
Bei der Lieferung von Strom, den der Wohnraum-Vermieter über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und gegen Entgelt an seine Mieter abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien Vermietung von
Elektronische Kasse: Mitteilungspflichten
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen (§ 146a AO). Die betroffenen Systeme werden