Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.

Steuerkanzlei Anja Gelbrich

In Sachen Steuern gut beraten

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit Kompetenz und Verantwortung

Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist.

Bei uns steht der Mensch und Lösung seiner steuerlichen Herausforderungen im Mittelpunkt.

Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele und Visionen mit unserer Fachkompetenz und langjähriger Berufserfahrung.
Zielgerichtet erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die optimale und individuelle Lösung für Ihre steuerliche Situation.

Wir beraten Sie kompetent, zuverlässig und mit Freude!

Steuerkanzlei Anja Gelbrich

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!

Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler

Leistungen im Überblick

Und was dürfen wir für Sie tun?

Nutzen Sie unser Rund-um-Paket oder nehmen Sie einzelne Leistungen aus unserem Portfolio in Anspruch. Wir unterstützen Sie persönlich und nutzen dabei moderne digitale Arbeitsmethoden.

Unternehmer

Fokussieren Sie sich auf Ihr Business –
Steuern & Buchhaltung  übernehmen wir.

Unser Portfolio für gewerbliche und freiberufliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften: 

  • steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Gestaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung, inclusive der Erstellung aller elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
  • Bearbeitung der laufenden Buchhaltung mittels moderner Stotax-Buchhaltungssoftware inclusive Besprechung der Auswertungen
  • Ermittlung der Steuerzahllast und Liquiditätsplanung
  • Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahme-Überschuss-Rechnung) sowie der betrieblichen Steuererklärungen ans Finanzamt
  • Begleitung im Einspruchsverfahren
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Begleitung und Coaching im Digitalisierungsprozess mittels Stotax-Software

Existenzgründer

Profitieren Sie von einer steuerlichen Begleitung beim Start in Ihre Selbständigkeit. Wir helfen Ihnen steuerliche Klippen von Beginn an zu erkennen und erfolgreich zu umschiffen. 

  • Prüfung des Unternehmenskonzeptes auf Tragfähigkeit
  • Beratung bei der optimalen Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
  • Unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Elektronische Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt
  • Support im Gründungsprozess bei allen aktuellen Herausforderungen im Bereich digitaler Buchhaltung, Rechnungslegung, Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung, Interpretation der betriebswirtschaftlichen Auswertung
  • Wir bieten mittels STOTAX-SELECT ein Digitalisierungspaket für unsere Mandanten (beinhaltet Rechnungs- und Auftragssoftware, Banking Software von STOTAX, digitales durchsuchbares Belegarchiv als Cloudlösung, Schnittstellen zum Steuerberater)
  • Medienfreie Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines sicheren geschützten Bereiches zwischen Mandanten und Steuerberater

Privatpersonen und Grundstücksgemeinschaften

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften
  • Erstellen die Feststellungserklärung für Grundstücksgemeinschaften
  • Prüfen der Einkommensteuer- bzw. Feststellungsbescheid
  • Begleitung im Einspruchsverfahren
  • Unterstützung bei digitaler Belegeinreichung
  • Lohnsteuerermäßigungsantragstellung für Arbeitnehmer
  • Prüfung der optimalen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
  • Prüfung der Steuererklärungspflicht für Rentner und Arbeitnehmer
  • Als Inhaber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes beraten wir Sie und fertigen Ihre Steuererklärungen für das Finanzamt an.

Sonstige Leistungen:

Schenken, Erben, Vermögensübertragung
  • wir beraten Sie steuerlich bei Ihren erbschaft- und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten
  • Erstellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung
  • Ermittlung der Bedarfswerte des Grundbesitzes für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
Grundsteuerreform Hauptfeststellung zum 01.01.2022 – für die neue Einheitsbewertung zum 01.01.2025  Wir unterstützen Sie bei der Erklärung und elektronischen Datenübermittlung im Rahmen der Grundsteuerrefom.
Steuerberatung Anja Gelbrich

Anja Gelbrich

  • Steuerberaterin
  • geprüfte Bilanzbuchhalterin
  • Steuerfachangestellte

Persönliche & individuelle Beratung

In meiner Kanzlei in Lugau betreue ich Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler*innen individuell und fundiert mit meiner Sachkenntnis und jahrelanger Berufserfahrung.

Mithilfe moderner Buchhaltungstechnik und in Kenntnis neuester steuerlicher Regelungen begleite ich Sie verlässlich, um den weitreichenden Anforderungen durch das Finanzamt gerecht zu werden.

Besonders wichtig ist mir eine persönliche und nachhaltige Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Dabei stehen Datenschutz, Diskretion und Vertrauen bei der Erarbeitung individueller und für Sie optimale Lösungen im Vordergrund.

Fragen Sie gerne bei mir an. Ich freue mich auf Sie.

Ich bin Mitglied der Steuerberaterkammer Sachsen, im Steuerberaterverband und Partner von STOTAX, der digitalen Komplettlösung für Steuerberater und Mandanten.

Aktuelle Neuigkeiten aus der Steuerwelt

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die News werden ständig aktualisiert.

Digitales Einreichen von Belegen

Digitales Einreichen von Belegen

Belege können künftig direkt beim Erstellen der elektronischen Steuererklärung in Mein ELSTER online hinterlegt werden. Das Finanzamt kann diese dann bei Bedarf unkompliziert per Mausklick abrufen. So werden Rückfragen durch die

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Steuertermine November 2024

Steuertermine November 2024

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Für den Monat Oktober 2024:

Art der Abgabe
Abgabe- und Fälligkeitstermin

Umsatzsteuer-Voranmeldung

monatliche

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Mieterabfindung: Keine Steuerpflicht

Mieterabfindung: Keine Steuerpflicht

Erhält der Wohnungsmieter vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe seines Mietvertrags eine Abfindung, unterliegt diese nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG.

Praxis-Beispiel:
Bei der der Entscheidung des Finanzgerichts ging es

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Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz am 18.10.2024 zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit

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