Steuerkanzlei Anja Gelbrich
In Sachen Steuern gut beraten
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit Kompetenz und Verantwortung
Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist.
Bei uns steht der Mensch und Lösung seiner steuerlichen Herausforderungen im Mittelpunkt.
Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele und Visionen mit unserer Fachkompetenz und langjähriger Berufserfahrung.
Zielgerichtet erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die optimale und individuelle Lösung für Ihre steuerliche Situation.
Wir beraten Sie kompetent, zuverlässig und mit Freude!
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler
Leistungen im Überblick
Und was dürfen wir für Sie tun?
Nutzen Sie unser Rund-um-Paket oder nehmen Sie einzelne Leistungen aus unserem Portfolio in Anspruch. Wir unterstützen Sie persönlich und nutzen dabei moderne digitale Arbeitsmethoden.
Unternehmer
Fokussieren Sie sich auf Ihr Business –
Steuern & Buchhaltung übernehmen wir.
Unser Portfolio für gewerbliche und freiberufliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
- steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Gestaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, inclusive der Erstellung aller elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
- Bearbeitung der laufenden Buchhaltung mittels moderner Stotax-Buchhaltungssoftware inclusive Besprechung der Auswertungen
- Ermittlung der Steuerzahllast und Liquiditätsplanung
- Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahme-Überschuss-Rechnung) sowie der betrieblichen Steuererklärungen ans Finanzamt
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Begleitung und Coaching im Digitalisierungsprozess mittels Stotax-Software
Existenzgründer
Profitieren Sie von einer steuerlichen Begleitung beim Start in Ihre Selbständigkeit. Wir helfen Ihnen steuerliche Klippen von Beginn an zu erkennen und erfolgreich zu umschiffen.
- Prüfung des Unternehmenskonzeptes auf Tragfähigkeit
- Beratung bei der optimalen Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
- Unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln
- Elektronische Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt
- Support im Gründungsprozess bei allen aktuellen Herausforderungen im Bereich digitaler Buchhaltung, Rechnungslegung, Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung, Interpretation der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Wir bieten mittels STOTAX-SELECT ein Digitalisierungspaket für unsere Mandanten (beinhaltet Rechnungs- und Auftragssoftware, Banking Software von STOTAX, digitales durchsuchbares Belegarchiv als Cloudlösung, Schnittstellen zum Steuerberater)
- Medienfreie Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines sicheren geschützten Bereiches zwischen Mandanten und Steuerberater
Privatpersonen und Grundstücksgemeinschaften
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften
- Erstellen die Feststellungserklärung für Grundstücksgemeinschaften
- Prüfen der Einkommensteuer- bzw. Feststellungsbescheid
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Unterstützung bei digitaler Belegeinreichung
- Lohnsteuerermäßigungsantragstellung für Arbeitnehmer
- Prüfung der optimalen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
- Prüfung der Steuererklärungspflicht für Rentner und Arbeitnehmer
- Als Inhaber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes beraten wir Sie und fertigen Ihre Steuererklärungen für das Finanzamt an.
Sonstige Leistungen:
- wir beraten Sie steuerlich bei Ihren erbschaft- und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten
- Erstellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung
- Ermittlung der Bedarfswerte des Grundbesitzes für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
Anja Gelbrich
- Steuerberaterin
- geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Steuerfachangestellte
Persönliche & individuelle Beratung
In meiner Kanzlei in Lugau betreue ich Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler*innen individuell und fundiert mit meiner Sachkenntnis und jahrelanger Berufserfahrung.
Mithilfe moderner Buchhaltungstechnik und in Kenntnis neuester steuerlicher Regelungen begleite ich Sie verlässlich, um den weitreichenden Anforderungen durch das Finanzamt gerecht zu werden.
Besonders wichtig ist mir eine persönliche und nachhaltige Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Dabei stehen Datenschutz, Diskretion und Vertrauen bei der Erarbeitung individueller und für Sie optimale Lösungen im Vordergrund.
Fragen Sie gerne bei mir an. Ich freue mich auf Sie.
Ich bin Mitglied der Steuerberaterkammer Sachsen, im Steuerberaterverband und Partner von STOTAX, der digitalen Komplettlösung für Steuerberater und Mandanten.
Aktuelle Neuigkeiten aus der Steuerwelt
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die News werden ständig aktualisiert.
Steuertermine Oktober 2022
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat September 2022:
Art der Abgabe
Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
monatliche
7%-iger Steuersatz für Speisen verlängert
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wurde zunächst vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz, der nur für Speisen gilt, war zuletzt bis zum
Steuerfreier Inflationsausgleich für Arbeitnehmer
Das Bundeskabinett hat am 28.9.2022 eine Formulierungshilfe beschlossen, die von den Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Damit wird die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflationsausgleichsprämie
Photovoltaikanlagen: Umsatzsteuer 0%
§ 12 UStG regelt die Höhe der Steuersätze. Der Regelsteuersatz beträgt 19% (Absatz 1). In Absatz 2 werden die Umsätze genannt, die dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen. Ab dem 1.1.2023 gibt es einen neuen
Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen: Wegfall
Derzeit bestehet die Möglichkeit, dass bestimmte Berufsgruppen aus Vereinfachungsgründen die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen geltend machen können (§ 23 UStG i.V. mit den §§ 69, 70 UStDV). In Artikel 9 des
Photovoltaikanlagen: Steuerbefreiung
Bei kleinen Photovoltaikanlagen kann aufgrund der geringen Einspeisevergütung regelmäßig kein Totalüberschuss mehr erzielt werden. Das gilt erst recht, wenn Photovoltaikanlagen auf, an und in Gebäuden bei Neubauvorhaben
Häusliches Arbeitszimmer, Homeofficepauschale
Wer seine betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit in einem häuslichen Arbeitszimmer ausübt, muss prüfen, ob seine Aufwendungen zu 100%, bis zu 1.250 € im Jahr oder überhaupt nicht abziehbar sind. Es können
Bauabzugssteuer: Elektronische Anmeldung
Nach bisher geltendem Recht hat der Leistungsempfänger einer Bauleistung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung (§ 48 EStG) erbracht wird, die Anmeldung für den Bausteuerabzug nach amtlich vorgeschriebenem
Minijobber: Rentenversicherung
Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber die Rentenversicherung mit einem pauschalen Satz von 15%. Die geringe Differenz von derzeit 3,6% zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6% trägt der Arbeitnehmer. Der Minijobber kann sich jedoch von











