Steuerkanzlei Anja Gelbrich
In Sachen Steuern gut beraten
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit Kompetenz und Verantwortung
Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist.
Bei uns steht der Mensch und Lösung seiner steuerlichen Herausforderungen im Mittelpunkt.
Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele und Visionen mit unserer Fachkompetenz und langjähriger Berufserfahrung.
Zielgerichtet erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die optimale und individuelle Lösung für Ihre steuerliche Situation.
Wir beraten Sie kompetent, zuverlässig und mit Freude!
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler
Leistungen im Überblick
Und was dürfen wir für Sie tun?
Nutzen Sie unser Rund-um-Paket oder nehmen Sie einzelne Leistungen aus unserem Portfolio in Anspruch. Wir unterstützen Sie persönlich und nutzen dabei moderne digitale Arbeitsmethoden.
Unternehmer
Fokussieren Sie sich auf Ihr Business –
Steuern & Buchhaltung übernehmen wir.
Unser Portfolio für gewerbliche und freiberufliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
- steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Gestaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, inclusive der Erstellung aller elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
- Bearbeitung der laufenden Buchhaltung mittels moderner Stotax-Buchhaltungssoftware inclusive Besprechung der Auswertungen
- Ermittlung der Steuerzahllast und Liquiditätsplanung
- Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahme-Überschuss-Rechnung) sowie der betrieblichen Steuererklärungen ans Finanzamt
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Begleitung und Coaching im Digitalisierungsprozess mittels Stotax-Software
Existenzgründer
Profitieren Sie von einer steuerlichen Begleitung beim Start in Ihre Selbständigkeit. Wir helfen Ihnen steuerliche Klippen von Beginn an zu erkennen und erfolgreich zu umschiffen.
- Prüfung des Unternehmenskonzeptes auf Tragfähigkeit
- Beratung bei der optimalen Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
- Unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln
- Elektronische Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt
- Support im Gründungsprozess bei allen aktuellen Herausforderungen im Bereich digitaler Buchhaltung, Rechnungslegung, Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung, Interpretation der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Wir bieten mittels STOTAX-SELECT ein Digitalisierungspaket für unsere Mandanten (beinhaltet Rechnungs- und Auftragssoftware, Banking Software von STOTAX, digitales durchsuchbares Belegarchiv als Cloudlösung, Schnittstellen zum Steuerberater)
- Medienfreie Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines sicheren geschützten Bereiches zwischen Mandanten und Steuerberater
Privatpersonen und Grundstücksgemeinschaften
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften
- Erstellen die Feststellungserklärung für Grundstücksgemeinschaften
- Prüfen der Einkommensteuer- bzw. Feststellungsbescheid
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Unterstützung bei digitaler Belegeinreichung
- Lohnsteuerermäßigungsantragstellung für Arbeitnehmer
- Prüfung der optimalen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
- Prüfung der Steuererklärungspflicht für Rentner und Arbeitnehmer
- Als Inhaber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes beraten wir Sie und fertigen Ihre Steuererklärungen für das Finanzamt an.
Sonstige Leistungen:
- wir beraten Sie steuerlich bei Ihren erbschaft- und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten
- Erstellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung
- Ermittlung der Bedarfswerte des Grundbesitzes für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
Anja Gelbrich
- Steuerberaterin
- geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Steuerfachangestellte
Persönliche & individuelle Beratung
In meiner Kanzlei in Lugau betreue ich Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler*innen individuell und fundiert mit meiner Sachkenntnis und jahrelanger Berufserfahrung.
Mithilfe moderner Buchhaltungstechnik und in Kenntnis neuester steuerlicher Regelungen begleite ich Sie verlässlich, um den weitreichenden Anforderungen durch das Finanzamt gerecht zu werden.
Besonders wichtig ist mir eine persönliche und nachhaltige Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Dabei stehen Datenschutz, Diskretion und Vertrauen bei der Erarbeitung individueller und für Sie optimale Lösungen im Vordergrund.
Fragen Sie gerne bei mir an. Ich freue mich auf Sie.
Ich bin Mitglied der Steuerberaterkammer Sachsen, im Steuerberaterverband und Partner von STOTAX, der digitalen Komplettlösung für Steuerberater und Mandanten.
Aktuelle Neuigkeiten aus der Steuerwelt
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die News werden ständig aktualisiert.
Steuertermine März 2023
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Februar 2023:
Art der Abgabe
Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
monatliche
Steuerfreiheit für ältere Photovoltaikanlagen
Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bei der Einkommensteuer gilt für Einnahmen und Entnahmen, die nach dem 31.12.2021 erzielt bzw. getätigt wurden bzw. werden (§ 3 Nr. 72 EStG). Es wird also nur darauf abgestellt, wann
Behindertengerechter Gartenumbau
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des Gartens, der zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehört, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
Praxis-Beispiel:
Die Klägerin litt an einem Post-Polio-Syndrom,
Kinderbetreuung: Zuschüsse durch den Arbeitgeber
Für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Es ist zwischen den Kinderbetreuungskosten zu unterscheiden, die der Arbeitgeber steuerfrei übernehmen kann oder die der
Kinderbetreuungskosten: Sonderausgabenabzug
Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Begünstigt sind nur Aufwendungen für
Kinder, die im ersten Grad mit dem Begünstigten
Mobilfunkvertrag: Steuerfreie Nutzung
Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Telefonkosten für einen Mobilfunkvertrag, der vom Arbeitnehmer abgeschlossen wurde, steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 45 EStG), wenn er Eigentümer des Mobiltelefons ist. Der Arbeitgeber ist
Wassergymnastik als außergewöhnliche Belastung
Entscheidet sich ein Steuerpflichtiger, ein ärztlich verordnetes Funktionstraining (z. B. Wassergymnastik) in einem näher zu seinem Wohnort gelegenen Fitnessstudio durchzuführen, stellen die Mitgliedsbeiträge keine
Steuerpflicht: tarifvertragliche Zuschüsse
Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht steuerfrei, weil sie nicht auf der Grundlage des MuSchG an die Klägerin als
Besteuerung eines Promotionsstipendiums
Leistungen aus einem Promotionsstipendium können der Einkommensteuer unterliegen, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift.
Praxis-Beispiel:
Die Klägerin











