Steuerkanzlei Anja Gelbrich
In Sachen Steuern gut beraten
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit Kompetenz und Verantwortung
Weil Steuerberatung Vertrauenssache ist.
Bei uns steht der Mensch und Lösung seiner steuerlichen Herausforderungen im Mittelpunkt.
Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele und Visionen mit unserer Fachkompetenz und langjähriger Berufserfahrung.
Zielgerichtet erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die optimale und individuelle Lösung für Ihre steuerliche Situation.
Wir beraten Sie kompetent, zuverlässig und mit Freude!
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler
Leistungen im Überblick
Und was dürfen wir für Sie tun?
Nutzen Sie unser Rund-um-Paket oder nehmen Sie einzelne Leistungen aus unserem Portfolio in Anspruch. Wir unterstützen Sie persönlich und nutzen dabei moderne digitale Arbeitsmethoden.
Unternehmer
Fokussieren Sie sich auf Ihr Business –
Steuern & Buchhaltung übernehmen wir.
Unser Portfolio für gewerbliche und freiberufliche Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
- steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Gestaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, inclusive der Erstellung aller elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
- Bearbeitung der laufenden Buchhaltung mittels moderner Stotax-Buchhaltungssoftware inclusive Besprechung der Auswertungen
- Ermittlung der Steuerzahllast und Liquiditätsplanung
- Erstellung und elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahme-Überschuss-Rechnung) sowie der betrieblichen Steuererklärungen ans Finanzamt
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Begleitung und Coaching im Digitalisierungsprozess mittels Stotax-Software
Existenzgründer
Profitieren Sie von einer steuerlichen Begleitung beim Start in Ihre Selbständigkeit. Wir helfen Ihnen steuerliche Klippen von Beginn an zu erkennen und erfolgreich zu umschiffen.
- Prüfung des Unternehmenskonzeptes auf Tragfähigkeit
- Beratung bei der optimalen Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
- Unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln
- Elektronische Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt
- Support im Gründungsprozess bei allen aktuellen Herausforderungen im Bereich digitaler Buchhaltung, Rechnungslegung, Lohnabrechnung, Liquiditätsplanung, Interpretation der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Wir bieten mittels STOTAX-SELECT ein Digitalisierungspaket für unsere Mandanten (beinhaltet Rechnungs- und Auftragssoftware, Banking Software von STOTAX, digitales durchsuchbares Belegarchiv als Cloudlösung, Schnittstellen zum Steuerberater)
- Medienfreie Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines sicheren geschützten Bereiches zwischen Mandanten und Steuerberater
Privatpersonen und Grundstücksgemeinschaften
- Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Versorgungsbezügen oder sonstigen Einkünften
- Erstellen die Feststellungserklärung für Grundstücksgemeinschaften
- Prüfen der Einkommensteuer- bzw. Feststellungsbescheid
- Begleitung im Einspruchsverfahren
- Unterstützung bei digitaler Belegeinreichung
- Lohnsteuerermäßigungsantragstellung für Arbeitnehmer
- Prüfung der optimalen Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten
- Prüfung der Steuererklärungspflicht für Rentner und Arbeitnehmer
- Als Inhaber einer Photovoltaikanlage oder eines Blockheizkraftwerkes beraten wir Sie und fertigen Ihre Steuererklärungen für das Finanzamt an.
Sonstige Leistungen:
- wir beraten Sie steuerlich bei Ihren erbschaft- und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten
- Erstellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung
- Ermittlung der Bedarfswerte des Grundbesitzes für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke
Anja Gelbrich
- Steuerberaterin
- geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Steuerfachangestellte
Persönliche & individuelle Beratung
In meiner Kanzlei in Lugau betreue ich Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler*innen individuell und fundiert mit meiner Sachkenntnis und jahrelanger Berufserfahrung.
Mithilfe moderner Buchhaltungstechnik und in Kenntnis neuester steuerlicher Regelungen begleite ich Sie verlässlich, um den weitreichenden Anforderungen durch das Finanzamt gerecht zu werden.
Besonders wichtig ist mir eine persönliche und nachhaltige Zusammenarbeit mit meinen Mandanten. Dabei stehen Datenschutz, Diskretion und Vertrauen bei der Erarbeitung individueller und für Sie optimale Lösungen im Vordergrund.
Fragen Sie gerne bei mir an. Ich freue mich auf Sie.
Ich bin Mitglied der Steuerberaterkammer Sachsen, im Steuerberaterverband und Partner von STOTAX, der digitalen Komplettlösung für Steuerberater und Mandanten.



Aktuelle Neuigkeiten aus der Steuerwelt
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die News werden ständig aktualisiert.
Mini-Job: Gründe für eine Unterbrechung
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass ein Minijob unterbrochen wird. Aus Sicht der Sozialversicherung liegt eine Unterbrechung vor, wenn im Minijob kein Anspruch auf Verdienst mehr besteht und auch keine
Differenzbesteuerung nach der Gesamtdifferenz
Bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer, die mit beweglichen Wirtschaftsgütern handeln. Voraussetzung ist, dass die
Abschreibung einer Forderung auf 0€
Werden Forderungen bestritten, kann eine vollständige Wertberichtigung gerechtfertigt sein, selbst wenn bei dem Kunden formell kein Insolvenzverfahren vorliegt.
Praxis-Beispiel:
Die Klägerin hatte strittige Forderungen gegenüber einem
Ermittlung der Bareinnahmen mit elektronischen Registrierkassen
Wer anstelle einer elektronischen Registrierkasse eine offene Ladenkasse nutzt, darf dies auch weiterhin. Wird allerdings ein elektronisches System verwendet, sind die gesetzlichen Vorgaben seit 2020 grundsätzlich verbindlich zu beachten. Es
Kosten, die nicht unter die 1%-Regelung fallen
Kosten, die ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst. Die Übernahme von Kosten (wie z. B.
Dienstreise: Fahrt mit Privatfahrzeug statt Firmenwagen
Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug überlassen, spricht der erste Anschein dafür, dass dieses Fahrzeug auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Nutzt der Steuerpflichtige stattdessen seinen vorhandenen privaten
Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen
Die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen bzw. zum Unternehmen ist unterschiedlich geregelt.
Ertragsteuerliche Regelung: Bewegliche Wirtschaftsgüter sind notwendiges
Hochzeits- und Trauerredner: Umsatzsteuer 19%
Der Vortrag von immer nach dem gleichen Grundschema aufgebauten sogenannten Gebrauchsreden einer Trauerrednerin, die im Kern eine Trauerrede nach traditionellem Verständnis mit der Würdigung des Verstorbenen vor der versammelten
Gestaltung: Überlassung Firmenwagen an GmbH-Gesellschafter
Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die sich steuerlich unterschiedliche auswirken. Ob der Nutzungsvorteil als Arbeitslohn, Miete oder als