Midijobber sind Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 520,01 € bis 2.000 € (bis 31.12.2022: 1.600 €). Die Einstufung als Midijobber ist abhängig vom durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelt. Maßgebend ist zunächst die Situation zu Beginn der Beschäftigung. Außerdem ist jede dauerhafte Änderung der Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind mithilfe von Formeln zu ermitteln, sodass es empfehlenswert sein kann, entsprechende Midijob-Rechner zu verwenden.
Ebenfalls zum 1.1.2023 ändert sich der Faktor F, der sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrag orientiert. Der Faktor F ändert sich, weil sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in die Krankenversicherung und der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung erhöhen. Der Faktor F ergibt sich, wenn der Wert 28 durch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geteilt wird. In 2023 gelten die folgenden Sätze: Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz): 14,6%; Krankenversicherung (durchschn. Zusatzbeitragssatz): 1,6%; Rentenversicherung: 18,6%, Arbeitslosenversicherung 2,6%; Pflegeversicherung 2,05%: insgesamt = 40,45%
Der Faktor F beträgt somit (28: 40,45 = 0,6922)
Die Berechnung der Beiträge und die Verteilung auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgt für jeden Versicherungszweig gesondert in drei Schritten:
- Berechnung des Gesamtbeitrags auf Basis des reduzierten beitragspflichtigen Entgelts, das über die Formel 1,1081459459 x AE – 216,2918918918 ermittelt wird.
- Berechnung des Beitragsanteils des Arbeitnehmers auf Basis des reduzierten beitragspflichtigen Entgelts, das über die Formel 1,3513513513 x AE – 702,7027027027 ermittelt wird.
- Berechnung des Arbeitgeberanteils, indem der Beitragsanteil des Arbeitnehmers vom Gesamtbeitrag abgezogen wird.
Pflegeversicherung-Zuschlag: Der Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit (0,35%) berechnet sich von der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme (siehe Schritt 1); dieser Beitragsanteil wird anschließend gesondert dem Beitragsanteil zugerechnet, den der Arbeitnehmer zu zahlen hat.
Beispiel Rentenversicherung:
Das Arbeitsentgelt beträgt 800 €. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:
- (1,1081459459 x 800 – 216,2918918918 =) 670,22 € x 9,3% = 62,33 € x 2 = 124,66 €
- (1,3513513513 x 800 – 702,7027027027 =) 378,38 € x 9,3% = 35,19 €
- 124,55 € – 35,19 € = 89,47 €
Ohne Übergangsbereich müsste der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsentgelt von 800 € einen Beitragsanteil von 74,49 € zahlen. Durch die besondere Berechnung im Übergangsbereich zahlt der Arbeitnehmer im Übergangsbereich monatlich 39,21 € weniger und der Arbeitgeber 15,07 € mehr.