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Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabetermine sind zu beachten.

Für den Monat April 2022:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung

 

10.06.2022

Zusammenfassende Meldung   25.05.2022
Sozialversicherung 27.05.2022

 

Für den Monat Mai 2022:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung
10.06.2022
11.07.2022
Zusammenfassende Meldung 27.06.2022
Sozialversicherung 28.06.2022
Lohnsteuer-Anmeldung 10.06.2022
Einkommensteuer-Vorauszahlung, 2. Quartal 10.06.2022

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige| Sonstige| .| 05-05-2022